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Besonderer Betreuungsbedarf?

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten je nach Betreungsbedarf einen Grundbetrag von bis zu 1200 EUR im Jahr oder einenerhöhten Betrag von bis zu 2400 EUR im Jahr.

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und einem Grundpflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 erhalten auch diese Leitungen.