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Was bedeuten die Pflegegrade

Der Umfang der Leistungen Ihrer Krankenkasse hängt davon ab, wieviel Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Das Pflegeversicherungsgestetz unterscheidet hierbei fünf Pflegegrade.

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbsständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen

an die pflegerischen Versorgung