Was bedeuten die PflegegradeDer Umfang der Leistungen Ihrer Krankenkasse hängt davon ab, wieviel Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Das Pflegeversicherungsgestetz unterscheidet hierbei fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbsständigkeit Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerischen Versorgung |
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