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Wie werden der Hilfebedarf und dei Pflegebedürftigkeit festgestellt

Zuerst müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf pflegebedrüftigkeit stellen.

Die Entscheidung über das vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad trifft die Kasse auf Grundlagen eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieses Gutachten wir durch einen Mitarbeiter des MDK bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

Danach bekommen sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid in welchem Umfang Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können und Ihre Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.