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Ab welchen Zeitpunkt kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Auch wenn das Einstufungsverfahren längere Zeit dauert, ist es selbstverständlich für Sie möglich sofort Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Die Einstufung wird ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gewährt! Sie bekommen innerhalb dieses Zeitraumes von uns keine Rechnung gestellt

Wie gehen solange in Vorleistung und rechnen dann im nachhinein mit den Kassen ab.