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Was sind Geldleistungen?

Haben sie den Wunsch, Ihre pflegerische Versorgung selbst zu sichern, können sie Anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld beantragen. Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder erwerbsmäßige Pflegekräfte mit Ihrer Pflege betrauen.

Das Pflegegeld muss aber Zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden

Beziehen Sie nur das Pflegegeld, sind Sie verpflichtet, ergänzend die Unterstüzung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung in anspruch zu nehmen.

In den Pflegegraden 1 bis 3 ist dieser Pflegeeinsatz mindestens einmal halbjährlich, in den Pflegegraden 4 bis 5 mindestens einmal vierteljährlich abzurufen!

Selbstverständlich können sie diese Hausbesuche von uns in Anspruch nehmen.